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Auf Initiative der Grünen Fraktion hat der Gemeinderat sich am 24.02.2015 dem Positionspapier der kommunalen Spitzenverbände zu internationalen Handelsabkommen und kommunalen Dienstleistungen angeschlossen.
Bei den derzeit verhandelten internationalen Freihandelsabkommen geht es um weit mehr als Chlorhähnchen und Jobwunder. Auch Gemeinden und kommunale Unternehmen werden die Auswirkungen zu spüren bekommen.
Punkt 1: Die Kommunale Organisationsfreiheit ist in Gefahr.
Es wird verhandelt, ob die letzten Relikte der kommunalen Daseinsvorsorge, wie Müllbeseitigung, öffentlicher Nahverkehr, Bildung, Gesundheitsvorsorge, Sozialdienstleistungen oder Kultur stärker als bisher für den Wettbewerb geöffnet werden müssen. Es gibt in einer Kommune viele Bereiche, die nicht einer rein profitorientierten Privatisierung und dem reinen Wettbewerbsgedanken zugänglich gemacht werden dürfen. Beispiel Wasserversorgung: Es darf nicht sein, dass nur noch derjenige Zugang zu sauberem Trinkwasser bekommt, der es sich leisten kann. Die Trinkwasserversorgung muss in öffentlicher Hand bleiben. Mit TTIP könnte die Privatisierung der Wasserversorgung erzwungen werden, die in der Öffentlichkeit bereits breit diskutiert wurde und die von der Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt wird. Ein anderes Beispiel ist die örtliche Kulturförderung, die einen wichtigen Beitrag für das gesellschaftliche Miteinander leistet. Der Einfluss von Kulturförderung auf die Gesellschaft kann nicht an geldwerten Vorteilen und Profiten gemessen werden.
Wie kann man das verhindern?
Derzeit sind in TTIP sogenannte Negativlisten vorgesehen. In diesen Listen werden all die Bereiche, die nicht für den Wettbewerb geöffnet werden sollen, aufgeführt. Das bedeutet, dass alles, was nicht in dieser Liste steht, dem allgemeinen Wettbewerb zugänglich ist. Hat man also einen Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge vergessen in der Liste aufzunehmen, wird für diesen Bereich die Organisationsfreiheit der Kommune eingeschränkt. Der umgekehrte Ansatz wäre es, Positivlisten aufzunehmen. Das heißt, nur die Bereiche, die die Staaten freiwillig dem Wettbewerb öffnen möchten, werden aufgeführt.
Punkt 2 Öffentliches Beschaffungswesen und Wettbewerbsrecht
Wir alle kennen die erforderlichen Ausschreibungsverfahren, wenn z.B. eine Schule saniert wird. Damit soll ein fairer Wettbewerb der Firmen gewährleistet werden. Das wirtschaftlichste Angebot bekommt den Zuschlag. Ist das Auftragsvolumen besonders hoch, muss eine europäische Ausschreibung durchgeführt werden. Soweit so gut. In den Ausschreibungsunterlagen kann die Gemeinde genau festlegen, welche Anforderungen an die Sanierung gestellt werden. Dabei kann man relativ objektiv beurteilen, ob die Sanierung den erforderlichen Standards entspricht.
Problematisch wird es dann, wenn man kulturelle Leistungen oder Leistungen der Jugendhilfe ausschreiben möchte. Hier bringt das Kriterium “wirtschaftlichster Anbieter“ nicht immer das gewünschte Ergebnis. Andere Kriterien sind hier genauso wichtig, die jedoch schwer in allgemeine Schablonen gepresst werden können.
Punkt 3: Investorenschutz
Mit TTIP sollen Investoren vor direkter oder indirekter Enteignung geschützt werden.
Sie können sich jetzt fragen: Was hat das mit unserer Gemeinde zu tun? Ein Beispiel:
Die Gemeinde legt spezielle Umweltauflagen fest oder nimmt eine Geothermieanlage wegen geologischer Probleme vom Netz. Nun kann der Investor kann vor einer internationalen Schiedsstelle gegen die Kommune klagen, weil sich dies für seine Investition indirekt wie eine Enteignung auswirkt. Seine Investition ist gefährdet. Über die Klage entscheiden nicht Richter, sondern Anwälte, die dafür von den Streitparteien bezahlt werden. Gegen ihr Urteil kann keine Revision vor einem regulären Gericht eingelegt werden. Die Schiedsgerichte können einen Schadensersatzanspruch für den Investor festlegen, den die Kommune dann zahlen muss. Die Kommune wird sich also zweimal überlegen, ob sie das Risiko einer Schadensersatzzahlung in Kauf nimmt und gegebenenfalls schon vorher auf kritische (aus Investorensicht) Beschlüsse verzichten.
Dies sind nur die aus unserer Sicht wichtigsten Punkte, die Kommunen betreffend. Weitere werden im Positionspapier der kommunalen Spitzenverbände genannt.
Immer mehr Städte und Gemeinden äußern sich deshalb in Resolutionen und Beschlüssen zu den Abkommen, in denen sie Forderungen aufstellen oder eine Ablehnung der Verhandlungen kundtun. Dazu zählen Freiburg, Tübingen, Bensheim, Beerfelden, Offenburg, Hanau, Saarbrücken, München, Eschweiler oder Roßtal und viele mehr.
Pfinztal hat sich diesen Kommunen nun angeschlossen und spricht sich für die Wahrung der kommunalen Organisationsfreiheit aus.
Wir bedanken uns bei allen Gemeinderäten, die dem Antrag zugestimmt haben und auch bei der Verwaltung, die ergänzend zu unserem Antrag das Positionspapier der kommunalen Spitzenverbände eingebracht hat. Diesem Positionspapier konnte sich eine deutliche Mehrheit des Pfinztaler Gemeinderates anschließen.
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