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Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der ULiP zur
In Anbetracht
• der weiterhin steigenden Baukosten und der somit zu erwartenden Kostensteigerungen für die Maßnahmen beim Bahnübergang Söllingen (und der ohnehin schwierigen Finanzsituation der Gemeinde Pfinztal)
• des drohenden Klimawandels und der immer deutlicher werdenden Notwendigkeit, auch im Verkehrssektor zu Emissionsminderungen zu kommen und zu diesem Zweck den individuellen PKW-Verkehr reduzieren,
stellen wir folgenden Antrag:
Der Gemeinderat Pfinztal möge beschließen:
„Die Gemeinde Pfinztal verzichtet im Rahmen der Schließung des Bahnübergangs Söllingen auf den Bau einer PKW-Unterführung beim jetzigen Bahnübergang. Es soll an Ort und Stelle lediglich eine Unterführung für Fußgänger (behindertengerecht) und für Fahrradfahrer gebaut werden, wie im sogenannten Fiktiv-Entwurf von 2008 vorgesehen. Die Kreuzungsvereinbarung ist entsprechend zu ändern.“
Begründung:
Schon im Jahr 2016 wurden für den zusätzlichen Bau einer (nicht zwingend notwendigen) PKW-Unterführung beim Bahnübergang Söllingen im Vergleich zum alleinigen Bau einer Fußgänger- und Fahrradfahrerunterführung Mehrkosten im Bereich von mindestens ca. 6 Mio. Euro erwartet. Inzwischen ist mit noch deutlich höheren Kosten zu rechnen. Schon deshalb verbietet sich unseres Erachtens die Realisierung dieser zwar in mancherlei Hinsicht wünschenswerten, aber keineswegs notwendigen Maßnahme. Hinzu kommt inzwischen, dass aus Gründen des Klimaschutzes – die Anzeichen des bereits beginnenden Klimawandels sind nicht mehr zu übersehen – jedwede Maßnahme zur Erleichterung des individuellen Kraftfahrzeugverkehrs unterlassen werden sollte. Aus diesen Gründen halten wir es für geboten, die Maßnahme „PKW-Unterführung“, für die zwar die Vorbereitungen schon weit gediehen sind, mit der aber noch nicht tatsächlich begonnen wurde, noch einmal dem Gemeinderat im Sinne unserer Antragstellung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gez. Monika Lüthje-Lenhart
ULiP-Fraktion gez. Dr. Klaus-Helimar Rahn
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